Petra aus Wien-Favoriten zieht ihre zwei Kinder (7 und 11) allein groß. Der Vater zahlt seit zwei Jahren keinen Unterhalt mehr — die Klagen laufen, das Geld kommt nicht. „Ich habe mich schon damit abgefunden“, sagt sie. Dann erzählte ihr eine Freundin vom neuen Alleinerziehenden-Unterstützungsfonds. Petras erster Gedanke: „Klingt zu schön, um wahr zu sein.“

Es ist wahr: Seit dem 1. Juli 2026 gibt es in Österreich eine neue Hilfe für Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen — rund €240 pro Kind und Monat, ohne dass Sie dafür arbeiten oder etwas zurückzahlen müssen. Hier erfahren Sie, wer berechtigt ist, wie der Antrag funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Wer bekommt die Unterstützung?

Anspruch haben Alleinerziehende mit Wohnsitz in Österreich, deren Kinder keinen oder keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die Leistung beträgt rund €240 pro Kind und Monat — für Petras zwei Kinder also rund €480, Monat für Monat.

Das ist echtes Geld für den Alltag: fürs Essen, die Schulsachen, die neuen Schuhe. Und es ist kein Kredit — Sie müssen nichts zurückzahlen.

Zusatzhilfe bei häuslicher Gewalt

Betroffene häuslicher Gewalt können zusätzlich eine Einmalzahlung von bis zu €4.000 erhalten. Das ist bewusst so gestaltet: Wer aus einer gewalttätigen Beziehung ausbricht, braucht sofort Geld für Kaution, Möbel und den Neuanfang.

Wenn das auf Sie zutrifft: Sprechen Sie beim Antrag offen darüber. In Österreich gibt es außerdem kostenlose Beratung — etwa bei Frauenhäusern und Gewaltschutzzentren — die Ihnen auch beim Papierkram helfen.

Petras Alltag mit dem Fonds

Seit die Unterstützung fließt, hat sich bei Petra einiges entspannt: Die Nachhilfe für den Großen ist wieder drin, die Kleine bekommt neue Winterstiefel, ohne dass Petra dafür Überstunden schieben muss. „Es ist nicht so, dass wir jetzt reich sind“, sagt sie, „aber ich schlafe wieder besser.“

Genau dafür ist der Fonds gedacht: nicht als Ersatz für ein faires Einkommen, sondern als Brücke über die Zeit, in der der Unterhalt ausbleibt. Wenn Sie in einer ähnlichen Lage sind wie Petra, lassen Sie das Geld nicht liegen — es steht Ihnen zu.

So stellen Sie den Antrag

Der Antrag wird beim Fonds gestellt. Halten Sie bereit: Nachweise über Ihr Alleinerziehen, Ihre Kinder und den ausbleibenden Unterhalt — also Meldezettel, Geburtsurkunden der Kinder und Unterlagen über das Unterhaltsverfahren oder die erfolglose Betreibung.

Die genauen Antragsformulare und Fristen finden Sie auf oesterreich.gv.at, dem offiziellen Serviceportal. Petras Tipp aus eigener Erfahrung: Legen Sie alle Unterlagen in eine Mappe, bevor Sie anfangen — dann geht der Antrag in einem Durchgang.

Unterhalt trotzdem weiter einfordern

Wichtig zu verstehen: Der Fonds ersetzt nicht den Unterhalt — er überbrückt ihn. Ihr Anspruch gegen den anderen Elternteil bleibt bestehen, und laufende Verfahren sollten Sie unbedingt weiterverfolgen. Jede Unterhaltszahlung, die später doch fließt, entlastet letztlich auch den Fonds.

Petra hat das so geregelt: Ihr Anwalt betreibt das Verfahren weiter, und sobald tatsächlich Unterhalt eingeht, meldet sie es dem Fonds. „Die €480 geben mir Luft zum Atmen“, sagt sie, „aber aufgeben tue ich den Unterhalt nicht.“

Noch ein praktischer Hinweis: Bewahren Sie alle Bescheide und Kontoauszüge zum Fonds sorgfältig auf — mindestens so lange, wie die Leistung läuft. Falls es später Rückfragen gibt, haben Sie alles griffbereit. Eine einfache Mappe oder ein Ordner auf dem Handy genügt.

Was ändert sich, wenn sich Ihr Leben ändert?

Neue Partnerschaft, Umzug, Jobwechsel, ein Kind wird volljährig — melden Sie jede größere Änderung zeitnah dem Fonds. Das ist keine Schikane, sondern schützt Sie: Wer Änderungen verschweigt und zu viel erhält, muss zurückzahlen.

Umgekehrt gilt: Wird Ihre Lage schwieriger — etwa durch Jobverlust — prüfen Sie, ob Ihnen zusätzlich andere Leistungen zustehen, zum Beispiel Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Wohnbeihilfe Ihres Bundeslandes. Auf oesterreich.gv.at finden Sie die Übersicht über alle Familienleistungen an einem Ort.

Vorsicht vor Abzocke

Leider gibt es auch hier Betrüger: Webseiten, die sich als „Unterhalts-Fonds“ ausgeben und für den „Express-Antrag“ eine Gebühr verlangen — oder Anrufer, die „Bearbeitungskosten“ per Vorkasse wollen.

Merken Sie sich: Der echte Antrag kostet nichts. Niemals. Offizielle Informationen gibt es nur auf oesterreich.gv.at und bei den bekannten Beratungsstellen. Wer Geld für den Antrag verlangt, ist ein Betrüger — melden Sie solche Fälle.

Der Check oben auf dieser Seite

Unser kostenloser Check oben prüft in wenigen Fragen, ob Sie grundsätzlich zum Kreis der Berechtigten gehören. Er läuft komplett auf Ihrem Gerät — Ihre Angaben bleiben bei Ihnen, nichts wird gespeichert oder weitergegeben. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung, aber es sagt Ihnen ehrlich, ob sich der Antrag für Sie lohnt.

Und ein freundlicher Hinweis zum Schluss: Dies ist ein unabhängiger Ratgeber, keine Behördenwebsite. Verbindliche Auskünfte zum Fonds erhalten Sie über oesterreich.gv.at.