Alleinerziehenden-Fonds 2026: €240 pro Kind — Anspruch
Seit 1. Juli 2026: rund €240 pro Kind & Monat ohne Unterhalt — auch bei häuslicher Gewalt bis zu €4.000. In 3 Fragen prüfen, ob Sie berechtigt sind.
By Scheme Tools Editorial Team · Zuletzt aktualisiert: 2026-10-11
🛠️ Anspruchs-Check Alleinerziehenden-Fonds
3 Fragen: alleinerziehend, Kinder, Unterhalt — Ihr Ergebnis sofort.
1 Sind Sie alleinerziehend?
2 Wie viele Kinder leben in Ihrem Haushalt?
Nur Kinder, für die Sie keinen Unterhalt erhalten, zählen.
3 Erhalten Sie Unterhalt für Ihre Kinder?
Überblick
Der Alleinerziehenden-Unterstützungsfonds (UFG-AE) gilt seit 1. Juli 2026: Alleinerziehende, die keinen Unterhalt erhalten, bekommen rund €240 pro Kind und Monat. Für Betroffene häuslicher Gewalt gibt es zusätzlich bis zu €4.000 Einmalzahlung.
Voraussetzung: Sie sind alleinerziehend, erhalten keinen (oder keinen ausreichenden) Unterhalt für Ihre Kinder und leben in Österreich. Die Leistung wird monatlich ausgezahlt.
Prüfen Sie unten in 3 Fragen, ob Sie wahrscheinlich berechtigt sind — und lesen Sie im Guide, welche Unterlagen Sie brauchen.
Hinweis: Dies ist ein unabhängiger Guide, keine Regierungs-Website.
Rund €240 pro Kind und Monat, solange kein Unterhalt fließt.
Gilt das auch bei Gewalt in der Familie?
Ja — zusätzlich bis zu €4.000 Einmalzahlung für Betroffene häuslicher Gewalt.
Muss ich einen Antrag stellen?
Ja, beim zuständigen Fonds — Details im Guide unten.
Ist das eine Regierungs-Website?
Nein. Dies ist ein unabhängiger Guide.
Wer hat Anspruch auf den Alleinerziehenden-Fonds?
Anspruch haben alleinerziehende Eltern mit Wohnsitz in Österreich, deren Kinder keinen oder nur unzureichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Sie müssen das Kind überwiegend selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch besteht pro Kind, unabhängig davon, ob Sie arbeiten oder andere Leistungen beziehen — entscheidend ist allein der ausbleibende Unterhalt.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Halten Sie Nachweise über Ihr Alleinerziehen, die Kinder und den ausbleibenden Unterhalt bereit: Meldezettel, Geburtsurkunden der Kinder sowie Belege über Unterhaltsverfahren oder gescheiterte Unterhaltszahlungen. Eine genaue Liste gibt der Fonds beziehungsweise die Info-Seite auf oesterreich.gv.at. Reichen Sie Kopien ein und bewahren Sie die Originale sorgfältig auf.
Gibt es eine Antragsfrist?
Eine feste Stichtag-Frist ist uns aus den vorliegenden Informationen nicht bekannt — der Fonds läuft seit 1. Juli 2026. Stellen Sie den Antrag trotzdem so früh wie möglich, damit keine Monatszahlungen verloren gehen. Ob eine rückwirkende Auszahlung möglich ist, hängt von den Fondsregeln ab; erkundigen Sie sich direkt beim Fonds oder auf oesterreich.gv.at.
Erhalte ich die volle Leistung bei teilweisem Unterhalt?
Bei unregelmäßigem oder zu niedrigem Unterhalt kann ein Anspruch bestehen — der Fonds ist gerade für Fälle gedacht, in denen der Unterhalt fehlt oder nicht ausreicht. Die genaue Höhe hängt von Ihrer Situation ab und wird im Antragsverfahren geprüft. Nur bei vollständigem, regelmäßigem Unterhalt entfällt die Leistung in der Regel.
Wird die Fondsleistung mit anderen Beihilfen verrechnet?
Das hängt von der jeweiligen Leistung ab. Bei bedarfsorientierten Hilfen wie der Sozialhilfe oder der Wohnbeihilfe kann die Fondsleistung als Einkommen angerechnet werden, bei anderen Familienleistungen oft nicht. Klären Sie das vor dem Antrag mit der zuständigen Stelle oder einer Beratungsstelle, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Wie und wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Unterstützung wird monatlich ausgezahlt, rund €240 pro Kind. Die genaue Auszahlungsweise — etwa Überweisung auf Ihr Konto — und der Zeitpunkt der ersten Zahlung hängen vom Antragsverfahren des Fonds ab. Nach der Bewilligung erhalten Sie in der Regel eine Mitteilung mit den Zahlungsdetails; rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
Welche Fehler sollte ich beim Antrag vermeiden?
Die häufigsten Fehler: unvollständige Unterlagen einreichen, Unterhaltsnachweise vergessen und Änderungen — etwa neuen Unterhalt — nicht melden. Füllen Sie das Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus und legen Sie alle Belege gleich beim ersten Mal bei. So vermeiden Sie Rückfragen, die die Bearbeitung um Wochen verzögern können.
Woran erkenne ich Betrugsversuche?
Seien Sie misstrauisch bei Anrufen, SMS oder E-Mails, die eine schnellere Auszahlung gegen eine 'Gebühr' versprechen oder nach Bankdaten und Passwörtern fragen. Der echte Fonds verlangt niemals Vorauszahlungen und fragt sensible Daten nicht per Telefon ab. Im Zweifel: auflegen, nichts überweisen und direkt beim Fonds oder auf oesterreich.gv.at prüfen.
Was passiert nach dem Antrag?
Der Fonds prüft Ihre Angaben und Unterlagen — bei Rückfragen werden Sie kontaktiert, daher sollten Ihre Kontaktdaten aktuell sein. Nach der Bewilligung beginnt die monatliche Auszahlung. Bei Ablehnung erhalten Sie eine Begründung; prüfen Sie dann, ob Unterlagen fehlten oder ob ein Widerspruch möglich ist. Melden Sie später jede Änderung Ihrer Unterhaltssituation.
Wer hat keinen Anspruch auf den Fonds?
Keinen Anspruch haben Eltern, die nicht alleinerziehend sind, deren Kinder vollen und regelmäßigen Unterhalt erhalten oder die keinen Wohnsitz in Österreich haben. Auch wer die nötigen Nachweise nicht erbringen kann, wird abgelehnt. Der Fonds ersetzt keinen Unterhaltstitel: Lassen Sie offene Unterhaltsansprüche weiterhin rechtlich verfolgen.
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