13. AHV-Rente: Höhe & Auszahlung 2026 berechnen

Erstmals Dezember 2026: eine volle 13. Monatsrente — im Schnitt ca. CHF 1'580, automatisch und ohne Antrag. Berechnen Sie jetzt Ihre Zahlung.

By Scheme Tools Editorial Team · Zuletzt aktualisiert: 2026-10-11

13. AHV-Rente: Höhe & Auszahlung 2026 berechnen

Überblick

Im Dezember 2026 wird erstmals eine 13. AHV-Monatsrente ausbezahlt (Durchschnitt ca. CHF 1’580). Der Bundesrat hat zudem Rentenerhöhungen ab 2027 angekündigt: Mindestrente CHF 1’280, Höchstrente CHF 2’560 pro Monat.

Die 13. Rente entspricht einer vollen Monatsrente und wird automatisch ausbezahlt — kein Antrag nötig. Der Säule-3a-Abzug steigt auf CHF 7’373.

In-depth guides

📰 Quellen

Die Informationen auf dieser Seite wurden aus folgenden Quellen zusammengestellt. Prüfe immer im offiziellen Portal.

Häufige Fragen

Ist das eine offizielle Website?
Nein. Dies ist eine unabhängige Hilfsseite. Verbindliche Auskünfte: ahv-iv.ch.
Muss ich die 13. Rente beantragen?
Nein — sie wird im Dezember 2026 automatisch mit Ihrer Rente ausbezahlt.
Wie hoch ist meine 13. Rente?
Sie entspricht Ihrer ordentlichen Monatsrente. Nutzen Sie den Rechner oben für eine Schätzung.
Wer hat Anspruch auf die 13. AHV-Rente?
Anspruch haben alle Personen, die eine AHV-Altersrente beziehen — die 13. Rente entspricht einer vollen Monatsrente und wird automatisch ausbezahlt, ein Antrag ist nicht nötig. Für andere Rentenarten hängt der Einschluss von der bundesrätlichen Umsetzung ab. Bei Zweifeln gibt Ihre Ausgleichskasse oder ahv-iv.ch verbindliche Auskunft.
Wann wird die 13. Rente ausbezahlt?
Die erste 13. AHV-Rente ist für Dezember 2026 vorgesehen und soll zusammen mit der ordentlichen Monatsrente überwiesen werden. Der genaue Ablauf hängt von der Umsetzung durch den Bundesrat ab; Verzögerungen sind bei einem neuen Verfahren nicht auszuschließen. Ihre Ausgleichskasse informiert über den Stand — diese Seite ist unabhängig und keine Behörde.
Muss ich der Ausgleichskasse etwas melden?
Nein — die 13. Rente wird automatisch ausbezahlt, ein Antrag oder eine Meldung ist nicht nötig. Wichtig ist nur, dass Ihre Auszahlungsdaten bei der Ausgleichskasse aktuell sind, etwa nach einem Umzug oder Kontowechsel. Prüfen Sie das bei Bedarf direkt bei Ihrer Kasse — reagieren Sie nicht auf unerwartete Anrufe oder E-Mails dazu.
Ist die 13. Rente steuerpflichtig?
Ja, grundsätzlich schon: AHV-Renten gelten in der Schweiz als steuerbares Einkommen, und die 13. Rente bildet dabei keine Ausnahme. Sie wird zusammen mit Ihren übrigen Renteneinkünften in der Steuererklärung angegeben. Wie stark sie Ihre Steuerlast erhöht, hängt von Ihrem Gesamteinkommen und Ihrem Wohnkanton ab — im Zweifel hilft das kantonale Steueramt.
Bekommen Ehepaare zwei 13. Renten?
Ja: Jeder Ehepartner erhält eine eigene 13. Rente in Höhe seiner persönlichen Monatsrente — die Zahlung ist individuell, nicht pro Haushalt. Beachten Sie aber die Plafonierung: Gemeinsam erhalten Ehepaare höchstens 150 Prozent der Maximalrente, und das gilt voraussichtlich auch für die 13. Zahlung. Ihre Ausgleichskasse berechnet den genauen Betrag.
Gilt die 13. Rente auch für die IV?
Nein — beschlossen wurde die 13. Rente nur für die AHV, nach dem Ja der Stimmbevölkerung im März 2024. Für IV-Renten gibt es keine entsprechende 13. Zahlung; dort gelten die bisherigen Regeln unverändert. Falls sich politisch etwas ändert, informieren wir hier — verbindlich bleiben die Mitteilungen des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Was ändert sich ab 2027 bei den AHV-Renten?
Der Bundesrat hat Rentenerhöhungen ab 2027 angekündigt: Die Mindestrente steigt auf CHF 1'280, die Höchstrente auf CHF 2'560 pro Monat. Gleichzeitig steigt der Säule-3a-Abzug auf CHF 7'373. Diese Beträge sind politische Ankündigungen — die definitiven Zahlen bestätigt der Bundesrat, sobald die Verordnungen angepasst sind.
Woran erkenne ich Betrugsversuche zur 13. Rente?
Betrüger nutzen das Thema aus: Vorsicht bei E-Mails, SMS oder Anrufen, die zur 'Freischaltung' der 13. Rente persönliche Daten, Bankzugänge oder eine Gebühr verlangen. Die echte Auszahlung läuft automatisch über Ihre Ausgleichskasse — niemand muss etwas freischalten. Klicken Sie keine Links in unerwarteten Nachrichten an und melden Sie Verdachtsfälle Ihrer Kasse.
Hat die 13. Rente Einfluss auf Ergänzungsleistungen?
Möglicherweise: Ergänzungsleistungen werden nach Ihrem anrechenbaren Einkommen berechnet, und eine zusätzliche Monatsrente erhöht dieses Einkommen. Ob und wie stark sich das auf Ihre EL auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie das vor der Auszahlung von Ihrer EL-Stelle oder Ausgleichskasse prüfen, damit es keine Überraschungen gibt.
Was passiert, wenn ich 2026 erst in Rente gehe?
Die 13. Rente knüpft an Ihren Rentenbezug an: Wer 2026 in Rente geht, erhält die 13. Zahlung entsprechend seinem Status als Rentenbezüger im Dezember. Die genaue Berechnung hängt von der bundesrätlichen Umsetzung ab. Am sichersten: Fragen Sie Ihre Ausgleichskasse, sobald Ihr Rentenbeginn feststeht — sie kennt Ihren individuellen Fall.

Häufige Fragen

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